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FG Niedersächsisches 26.01.1994 III 155/93
Grunderwerbsteuer; | im Kaufpreisanteil bezahlte Planungskosten des Verkäufers (§§ 8, 9 GrEStG)
Ein Kaufpreisanteil, den der Erwerber eines unbebauten Grundstücks für vom Verkäufer aufgewendete Planungskosten zahlt, ist nur bei Erlangung entsprechender geldwerter Ansprüche des Käufers aus der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung auszuscheiden ().