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Schenkungsteuerliche Folgen eines Erbschaftsvertrags
Unter künftigen Erben besteht nicht selten das Bedürfnis, vertragliche Absprachen über die Verteilung oder Berechtigung an einem erst künftig anfallenden Nachlass zu treffen. Auslöser kann sein, dass z. B. einem von mehreren Abkömmlingen zu Lebzeiten des Erblassers wertmäßig mehr geschenkt wurde als den anderen Kindern. Wenn nun der „Benachteiligte” vom Begünstigten einen Ausgleich verlangt, stellt sich die Frage, wie eine solche Ausgleichsleistung zwischen den späteren Erben steuerlich zu würdigen ist. Werden hierbei Grundstücke oder Miteigentumsanteile daran bzw. Wohnungs-/Teileigentum übertragen, erlangt das FA von der Übertragung zwangsläufig Kenntnis. Da sich die Beteiligten vor allem über die schenkungsteuerlichen Folgen oft keine Gedanken gemacht haben, sind sie über den unerwarteten Erhalt eines Schenkungsteuerbescheids zumeist überrascht.
Der folgende Beitrag setzt sich schwerpunktmäßig mit den schenkungsteuerlichen Folgen derartiger Leistungen zwischen den späteren Erben auseinander. Die ertrag- und grunderwerbsteuerlichen Fragen werden hingegen nicht vertieft behandelt.
I. Voraussetzungen des Erbschaftsvertrags
Regelungen, die der Erbla...