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FG Rheinland-Pfalz 01.12.1993 1 K 1519/93
Lohnsteuer; | tarifliches ,,Waschgeld'' der Kaminfegergesellen (§ 19 EStG)
Das tarifliche ,,Waschgeld'' der Kaminfegergesellen nach § 7 Nr. 3 des Bundes-Manteltarifvertrags für das Schornsteinfegerhandwerk (BMTV), welcher eine arbeitswöchentliche Entschädigung bei Nichtgestellung einer Waschgelegenheit von 35 DM (1993) durch den Schornsteinfegermeister vorsieht, führt zu steuerbarem und steuerpflichtigem Arbeitslohn der Gesellen. Das entgegenstehende (BStBl 1962 III 50) ist durch die veränderten Arbeitsbedingungen überholt. Es handelt sich auch nicht um steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG ().