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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 6288/01 F EFG 2005 S. 36

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 2. Halbsatz, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 18 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1

Keine tarifbegünstigte Veräußerung von Teilanteilen einer freiberuflichen GbR bei kongruent aufgedeckten stillen Reserven

Leitsatz

  1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Teilanteilen einer freiberuflichen GbR ist nicht tarifbegünstigt, wenn dabei die stillen Reserven des zum Sonderbetriebsvermögen gehörigen, an die GbR vermieteten Betriebsgrundstücks nicht kongruent aufgedeckt werden.

  2. Die Ungleichbehandlung gegenüber dem Fall der isolierten Veräußerung der Anteile an einer gewerblichen Betriebspersonengesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

  3. Ein GbR-Anteil kann ebenso wenig einen Teilbetrieb darstellen wie die Vermietung eines bebauten Grundstücks ohne weitere Sonderleistungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 36
KÖSDI 2005 S. 14505 Nr. 2
MAAAB-36052

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.07.2002 - 7 K 6288/01 F

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