Berechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts bei Ausscheiden des Personengesellschafters
Leitsatz
Für die Berechnung des bei Ausscheiden eines Personengesellschafters auf diesen entfallenden vortragsfähigen Gewerbeverlusts
ist nicht auf die Beteiligungsquote, sondern auf die Zuordnung der positiven/negativen Gewerbeerträge nach dem Gewinnverteilungsschlüssel
und die Sonderbetriebseinnahmen und – ausgaben der einzelnen Mitunternehmer in den Anrechnungs- und Verlustentstehungsjahren
abzustellen (gegen Nichtanwendungserlass vom , BStBl I 1996, 1392).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 62 EFG 2005 S. 62 Nr. 1 INF 2005 S. 12 Nr. 1 KÖSDI 2005 S. 14506 Nr. 2 RAAAB-36046
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.09.2004 - 16 K 5972/03 F
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