Berücksichtigung der Erhöhung des Steuersatzes aufgrund des Progressionsvorbehalts wegen steuerfreier Einkünfte (hier:
Entschädigung) auch bei negativem zu versteuernden Einkommen
Leitsatz
Bei der Besteuerung einer Entschädigung nach der sog. Fünftelregelung muss die Erhöhung des Steuersatzes aufgrund des Progressionsvorbehalts
wegen steuerfreier Einkünfte auch dann berücksichtigt werden, wenn das nach Abzug der außerordentlichen Einkünfte verbleibende
zu versteuernde Einkommen negativ ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 2 Nr. 1 EFG 2005 S. 49 EFG 2005 S. 49 Nr. 1 HAAAB-36045
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.2004 - 15 K 6843/01 E
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