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Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes
Einem Arbeitnehmer steht gem. (BFH/NV 2004 S. 1102) der betriebliche Arbeitsplatz auch dann i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 2. Alternative EStG „zur Verfügung”, wenn zwar der Arbeitgeber den Zugang zu diesem Arbeitsplatz an Wochenenden und nach Feierabend einschränkt, der Arbeitnehmer aber die Möglichkeit hat, eine Zugangsberechtigung zu beantragen und dies unterlässt.