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Realsicherheiten bei der Fremdfinanzierung mittelständischer Unternehmen
Grundpfandrechte, Forderungsabtretung und Sicherungsübereignung in der Praxis
++ Kernaussagen ++Für die Kreditfinanzierung mittelständischer Unternehmen ist die Gewährung geeigneter Sicherheiten unabdingbar. Der Beitrag erläutert die wesentlichen Merkmale der sog. Realsicherheiten „Grundschuld”, „Hypothek”, „Forderungsabtretung” und „Sicherungsübereignung”. Die Kenntnis der charakteristischen Eigenschaften dieser von den Banken häufig geforderten Sicherungsmittel wird die Verhandlungsposition der KMU und ihrer Berater im Finanzierungsgespräch stärken.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I.
| Grundpfandrechte | II. | Forderungsabtretung
(Zession) | ||
• Grundschuld• Hypothek | III. | Sicherungsübereignung beweglicher Sachen | |||
IV. | Zusammenfassung |
I. Grundpfandrechte
1. Charakteristika der Grundschuld und der Hypothek
Gem. § 1191 Abs. 1 BGB kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Bei einer solchen Grundschuld handelt es sich um das Pfandrecht an einem Grundstück.
Die Grundschuld ist abstrakt, d. h. losgelöst von dem Bestehen einer Forderung. Zum Erwerb der Grundschuld ist somit die Entstehung einer Forderung nicht erforderlich. ...