Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Duisburg 31.08.2004 13 S 190/04, NWB 47/2004 S. 369

Mietrecht | Kündigungsfrist bei Altmietvertrag

Auch nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform für Dauerschuldverhältnisse () können Altmietverträge vom Mieter nur unter Einhaltung der vereinbarten, vor der Mietrechtsreform geltenden längeren Fristen gekündigt werden. Die Regelung des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB geht der Regelung des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB als spezielleres Gesetz vor (LG Duisburg, Urt. v. - 13 S 190/04, NJW 2004, 3125; a. A. AG Bückeburg, Urt. v. - 31 C 365/03 (1), NWB EN-Nr. 831/2004).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen