Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenheimzulage | keine Übertragung der nicht ausgenutzten Anspruchsberechtigung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 EigZulG auf ein Folgeobjekt
Erwirbt ein Ehegatte von seinem verstorbenen Ehegatten infolge Erbfalls den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen Wohnung hinzu und wird Alleineigentümer, kann er nach der Neuregelung durch das HBeglG 2004 EigZ bis zum Ende des Förderzeitraums für das gesamte Objekt erhalten, auch wenn er bereits für ein anderes Objekt eine Förderung in Anspruch genommen hatte. Entfällt wegen Aufgabe der Eigennutzung die Voraussetzung für die weitere Inanspruchnahme der EigZ, kann er hinsichtlich des nicht ausgenutzten Förderzeitraums die EigZ aber nicht für ein Folgeobjekt beanspruchen. Für diesen Fall gilt der Ausschluss der Objektverbrauchsregelung in § 6 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nicht ().