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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 50208/03 EFG 2005 S. 257

Gesetze: EigZulG § 4 Satz 2, EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 1, EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2, EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 3, EigZulG § 11 Abs. 3 Satz 2

1. Wohnungsüberlassung als Teil einer Unterhaltsleistung nicht unentgeltlich i. S. v. § 4 Satz 2 EigZulG2. Anspruch auf Kinderzulage bei erneutem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach § 11 Abs. 3 Satz 2 EigZulG

Leitsatz

1. Eine Unentgeltlichkeit i.S.v. § 4 Satz 2 EigZulG liegt nicht vor, wenn die Wohnungsüberlassung Teil der Unterhaltsleistung an die getrennt lebende Ehefrau ist.

2. Auch nach erneutem Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 2 EigZulG reicht es für einen Anspruch auf Kinderzulage aus, dass das Kind im Förderungszeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört hat

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 257
EFG 2005 S. 257 Nr. 4
INF 2005 S. 5 Nr. 1
OAAAB-35801

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 18.08.2004 - 3 K 50208/03

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