Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Segelyachtvercharterung
Leitsatz
Einkünfte aus der Vercharterung von Segelyachten sind nicht dem Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern den Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen, wenn der Eigner der Schiffe außer der Gebrauchsüberlassung keine besonderen Zusatzleistungen
erbringt.
Eine Yachtvercharterung wird nicht mit Überschusserzielungsabsicht ausgeübt, wenn die erzielbaren Nettoeinnahmen nicht dazu
ausreichen die Finanzierungskosten des Fremdkapitals zur Anschaffung des Schiffes und die laufenden Kosten zu decken.
Fundstelle(n): JAAAB-35791
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.11.2000 - IV 403/98
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