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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 403/98

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21

Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Segelyachtvercharterung

Leitsatz

Einkünfte aus der Vercharterung von Segelyachten sind nicht dem Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen, wenn der Eigner der Schiffe außer der Gebrauchsüberlassung keine besonderen Zusatzleistungen erbringt.

Eine Yachtvercharterung wird nicht mit Überschusserzielungsabsicht ausgeübt, wenn die erzielbaren Nettoeinnahmen nicht dazu ausreichen die Finanzierungskosten des Fremdkapitals zur Anschaffung des Schiffes und die laufenden Kosten zu decken.

Fundstelle(n):
JAAAB-35791

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.11.2000 - IV 403/98

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