Gesetze: EWGV Nr. 3665/87 Art. 23 Abs. 1 EWGV Nr. 615/98 Art. 1 EWGV Nr. 615/98 Art. 5 Abs. 3
Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei Transport mit Schiff aus Negativliste der EU
Leitsatz
Der Umstand, dass ein Schiff wegen Mängeln im Hinblick auf das Einhalten tierschutzrechtlicher Bestimmungen in einer behörderninternen
"Negativliste" der EU aufgeführt ist stellt dann keine "sonstige Information" i.S.v. Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 dar, wenn
die Überprüfung mehr als zwei Jahre vor der Ausfuhr stattfand, und wenn der Zustand der Tiere (hier: Zuchtrinder) ausweislich
der veterinärärztlichen Untersuchung am Bestimmungsort keine Anhaltspunkte dafür bot, dass während des Transportes Tierschutzbestimmungen
verletzt worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-35776
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.08.2004 - IV 24/02
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