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Einkommensteuer | Erhaltungsaufwand-Vorkosten bei Dachgeschoss-Ausbau (§ 10i EStG)
Bei im zeitlichen und bautechnischen Zusammenhang mit einem nach dem EigZulG begünstigten Dachgeschoss-Ausbau in den darunter liegenden Räumen angefallenen Arbeiten (Zu- und Abflussleitungen, Steigeleitungen, Treppeninstandsetzung) handelt es sich um Erhaltungsaufwand-Vorkosten i. S. von § 10i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Sätze 2, 5 EStG (; NZB eingelegt, Az. des BFH: IX B 80/04).