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BBV 11/2004 S. 7

Erbschaftsteuerbefreiung für Kulturgüter, die dem Denkmalschutz unterstellt werden

Der Erwerb von Kulturgütern bleibt vollständig erbschaftsteuerfrei, wenn der Erwerber bereit ist, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen und diese sich zwanzig Jahre im Familienbesitz befinden bzw. ins Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes oder national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung eingetragen sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b ErbStG). Bei der Tatbestandsvoraussetzung der Bereitschaft zur Unterstellung unter die Bestimmungen der Denkmalpflege wird an die Denkmaleigenschaft (tatsächliche Unterschutzstellung) des Gegenstandes nach den Denkmalschutzbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes angeknüpft. Soweit die Denkmalschutzgesetze ein Unterschutzstellen von Gegenständen der Art nach nicht vorsehen (z...

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