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Investitionszulage: Begünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von Altteilen hergestellter Wirtschaftsgüter
Schafft der Anspruchsberechtigte ein vom Veräußerer hergestelltes bewegliches Wirtschaftsgut an, ist das Wirtschaftsgut nur dann neu, wenn es noch nicht in Gebrauch genommen oder sonst verwendet worden ist und wenn der Veräußerer ein neues Wirtschaftsgut hergestellt hat. Wie der entschieden hat, ist eine unter Verwendung gebrauchter und neuer Bauteile hergestellte Maschine als neu zu beurteilen, wenn der Teilwert der gebrauchten Bauteile 10 v. H. des Teilwerts der Maschine nicht übersteigt. Wieder verwendete neuwertige Bauteile, die dem Standard neuer Bauteile entsprechen oder verschleißfrei sind und nach Fertigstellung des Wirtschaftsgutes nicht von neuen Bauteilen zu unterscheiden sind, sind jedenfalls dann nicht den gebrauc...