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Haftung bei unzureichender Bankenaufsicht?
Wie der , Paul u. a., entschieden hat, verleihen die Richtlinien über das Bankenrecht dem Einzelnen nicht das Recht, von der Bankenaufsichtsbehörde den Erlass angemessener Aufsichtsmaßnahmen zu verlangen oder die Behörde oder den betreffenden Staat bei unzureichender Aufsicht haftbar zu machen, wenn die in der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme vorgesehene Entschädigung des Einzelnen gewährleistet ist. Eine nationale Vorschrift, nach der die Bankenaufsichtsbehörde ihre Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt, ist daher mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.