Keine Entfernungspauschale für Fahrten mit kostenloser Sammelbeförderung
Leitsatz
1) In Fällen der Einsatzwechseltätigkeit ist der jeweilige Einsatzort Arbeitsstätte des Arbeitnehmers i.S. von § 9 Abs. 1
Satz 3 Nr. 4 EStG.
2) Entspricht die Entfernung zum Einsatzort nicht der typischen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mehr als 30
km) sind Werbungskosten für die ersten drei Monate in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abziehbar. Die Entfernungspauschale
kommt nicht zur Anwendung.
3) In Fällen der Einsatzwechseltätigkeit und kostenloser Sammelbeförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zum Einsatzort
scheidet die Anwendung der Entfernungspauschale generell aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1454 Nr. 24 EFG 2004 S. 1819 EFG 2004 S. 1819 Nr. 24 SAAAB-35467
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