Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und wurden für das Streitjahr 1985 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Nebenerwerbslandwirt. Er ermittelt den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 13a des Einkommensteuergesetzes - EStG -). Sein Vater hatte ihm mit Vertrag vom 30. Dezember 1966 ein landwirtschaftliches Anwesen mit ca. 11 ha Nutzfläche übertragen. Im Übertragungsvertrag verpflichtete sich der Kläger u.a., seinen Eltern in bisher gewohnter Weise Wohnung zu gewähren. Danach stand den Eltern ein 15 qm großes Schlafzimmer zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung. Die für die Kläger verbleibende Wohnfläche betrug 66 qm.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 778 BFH/NV 1994 S. 778 Nr. 11 SAAAB-35402
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