Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - X R 215/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Elektromeister und Inhaber eines Elektroinstallationsbetriebes; ferner betreibt er ein Einzelhandelsgeschäft mit Rundfunk- und Fernsehgeräten einschließlich Kundendienst. Seine beiden ältesten Söhne A und B waren in seinem Betrieb als Gesellen beschäftigt. Der im Jahre 1957 geborene Sohn B besuchte ab dem 1. August 1986 die Meisterschule. Die Kosten hierfür machte der Kläger nicht als Betriebsausgaben geltend. Der jüngste Sohn C, geb. 1963, hat eine Lehre als Rundfunk- und Fernsehtechniker absolviert. Er besuchte in den Streitjahren 1985 und 1986 die Meisterschule. Am 1. April 1986 trat er als Rundfunk- und Fernsehtechniker-Meister in den Betrieb des Klägers ein. Der Kläger beantragte, die Kosten für den Besuch der Meisterschule in Höhe von 10 491 DM (1985) und 1 086 DM (1986) zum Abzug als Betriebsausgaben zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 671
BFH/NV 1995 S. 671 Nr. 8
LAAAB-35397

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 14.12.1994 - X R 215/93 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen