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BFH Urteil v. - XI R 56/92

Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 1975 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Nachdem das Finanzamt (FA) für das Streitjahr zunächst einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt hatte, setzte es aufgrund einer Mitteilung über die Beteiligung des Klägers an einer Grundstücksgemeinschaft durch Bescheid vom 2. August 1978 die Einkommensteuer 1975 auf 8820 DM fest. Der Bescheid wurde bestandskräftig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 867
BFH/NV 1994 S. 867 Nr. 12
RAAAB-35356

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BFH, Urteil v. 27.04.1994 - XI R 56/92 -nv-

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