In dem beim FG anhängigen Klageverfahren streiten die Beteiligten um die Höhe von Schätzungen, die der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) den angefochtenen Bescheiden über Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1990 zugrunde gelegt hat. Die Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hatten die Steuererklärungen nicht eingereicht. Sie haben beim FG beantragt, ihnen Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Das FG hat den Antrag mit Beschluß vom 5. Juli 1993 im Hinblick darauf abgelehnt, daß die Antragsteller Verfahrensvollmachten, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Steuer erklärungen nicht eingereicht hatten.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 725 BFH/NV 1995 S. 725 Nr. 8 LAAAB-35290