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Bürgschaft; | Änderung der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften
Nach der bisherigen Rechtsprechung des IX. BGH-Senats waren auch hohe Bürgschaften, die junge geschäftsunerfahrene Erwachsene zugunsten ihrer Eltern eingehen, wirksam, weil die Vertragsfreiheit es zulasse, auch risikoreiche, die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich übersteigende Geschäfte abzuschließen. Nachdem das (vgl. dazu NWB-Aktuelles 7/94) eine entsprechende Entscheidung des IX. Senats aufgehoben hat, hat dieser seine bisherige Rechtsprechung in wesentlichen Punkten modifiziert. Abgestellt wird dabei einerseits auf die Höhe der Bürgschaft, die zur Annahme einer Sittenwidrigkeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verpflichteten erheblich übersteigen muß, und die Entscheidungsfreiheit des Bürgen, sich für oder gegen d...