In der mündlichen Verhandlung vor dem ... Senat des Finanzgerichts (FG) am 31. August 1993 erklärten die Beteiligten, sie verzichteten auf eine weitere mündliche Verhandlung. Die durch ihren derzeitigen Prozeßbevollmächtigten vertretene Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt Gelegenheit, ihren mündlichen Vortrag innerhalb eines Monats "schriftlich zu untermauern". Darauf reichte sie unter dem 28. September 1993 und -- als Entgegnung auf die Erwiderungen des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) -- unter dem 26. November 1993 und 10. Januar 1994 weitere Schriftsätze ein. In der Sitzung vom 23. Februar 1994 wies der nunmehr zuständige Senat des FG die Klage ab.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 684 BFH/NV 1995 S. 684 Nr. 8 LAAAB-35251
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