Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde ... als Steuerberater bestellt. Mit Beschluß des Amtsgerichts vom ... 1993 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens gegen ihn abgelehnt und er in das Verzeichnis nach § 107 Abs. 2 Satz 1 der Konkursordnung (KO) eingetragen. Bereits 1988 war der Kläger nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 915 der Zivilprozeßordnung (ZPO) in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts eingetragen worden. In einem berufsgerichtlichen Verfahren wurde gegen den Kläger mit rechtskräftigem Urteil des Landgerichts vom ... 1991 ein Verweis ausgesprochen und eine Geldstrafe verhängt. Nach dem Urteil hatte der Kläger seinerzeit Schulden in Höhe von 350 000 DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 736 BFH/NV 1995 S. 736 Nr. 8 GAAAB-35163
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