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BFH 10.11.1993 I R 20/93
Gewerbesteuer; | Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1 GewStG für GmbH & Still
Nach dem steht der Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz GewStG 1978 auch einer KapGes zu, an deren gewerblichem Unternehmen natürliche Personen als atypisch stille Gesellschafter beteiligt sind.