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BFH Beschluss v. - VII B 239/93

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war zu 35/100 als Kommanditist an der X-GmbH und Co. KG (KG) beteiligt. Die übrigen Kommanditistenanteile hielten sein Bruder zu 35/100 und seine Mutter zu 30/100. Die Einlagen waren einbezahlt. Im Juli 1992 wurde die Auflösung der KG im Handelsregister eingetragen, nachdem zuvor die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 89
BFH/NV 1995 S. 89 Nr. 2
TAAAB-35030

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BFH, Beschluss v. 14.06.1994 - VII B 239/93 -nv-

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