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VGH Hessischer 07.12.1993 9 UE 992/91

Ausbildungsförderung; | Abgrenzung zwischen Fachrichtungswechsel und Schwerpunktverlagerung (§ 7 BAföG)

Der Wechsel vom Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität zu Köln zum Studium der Betriebswirtschaftslehre an der European Business School in Oestrich-Winkel im Verlauf des Grundstudiums ist kein Fachrichtungswechsel i. S. des § 7 Abs. 3 BAföG, sondern eine Schwerpunktverlagerung innerhalb derselben Fachrichtung, da die Studiengänge bis zur Diplom-Vorprüfung identisch sind. Für die Frage der Identität der Studiengänge ist auf die Ausbildungsinhalte nach den Ausbildungsbestimmungen und nicht darauf abzustellen, mit welchem Erfolg der Studierende im Einzelfall sein Studium durchführt ().

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