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BFH Beschluss v. - IV B 84/93

Der Kläger, von Beruf Steuerberater, erwarb durch notariellen Vertrag vom 14. Januar 1983 von seinen Eltern, den Beigeladenen und Beschwerdeführern (Beigeladene), im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Das zum Hof gehörende Wohnhaus baute der Kläger im Jahr 1983 in ein Zweifamilienhaus um, außerdem verpachtete er ab 2. Januar 1983 die gesamten landwirtschaftlichen Flächen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 1983 teilte er dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) mit, bereits seine Eltern hätten den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb aufgegeben, der zwischen ihnen abgeschlossene Vertrag vom 20. März 1982, mit dem er, der Kläger, den Hof von seinem Vater gepachtet habe, sei zum 31. Dezember 1982 aufgelöst worden, da die Fortführung des Hofes nicht mehr wirtschaftlich vertretbar gewesen sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 87
BFH/NV 1995 S. 87 Nr. 2
SAAAB-34790

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BFH, Beschluss v. 17.05.1994 - IV B 84/93 -nv-

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