Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Arzt und betrieb seine frühere Praxis im wesentlichen in den Kellerräumen seines Einfamilienhauses. Am 29. Dezember 1982 beantragte er eine Baugenehmigung für den Neubau einer Klinik auf einem seinem Einfamilienhaus benachbarten Grundstück. Lt. Bauantrag war der Neubau der Klinik als Erweiterung einer bestehenden Gärtnerwohnung mit ausgebautem Dachgeschoß unter flachgeneigtem Satteldach (Dachneigung 25°) geplant. In dem Dachgeschoß sollten Stationsräume, ein Lager- und Medikamentenraum, ein Abstellraum, ein Aufenthalts- und ein Schlafraum sowie ein Bad mit WC für das Personal untergebracht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 904 BFH/NV 1994 S. 904 Nr. 12 AAAAB-34650
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