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BBK 21/2004 S. 4448

Genossenschaft | steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Geschäftsguthaben

Genossenschaften gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG verfügen im Gegensatz zu KapGes über ein variables haftendes Kapital (Geschäftsguthaben), das deren Nennkapital darstellt. Scheiden Mitglieder durch Kündigung aus oder kündigen Mitglieder einzelne Geschäftsanteile, vermindert sich das Nennkapital. Treten neue Mitglieder der Genossenschaft bei oder zeichnen bestehende Mitglieder weitere Geschäftsanteile, erhöht sich das Nennkapital. Gem. der II 1.02 gilt für den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren Folgendes: Die Rückzahlung von Nennkapital ist als Leistung i. S. des § 38 KStG zu beurteilen, die grundsätzlich eine KSt-Erhöhung auslösen kann (vgl. Rz. 44 des BStBl I S. 575). Sie gilt bei Genossenschaften jedoch nur insoweit als Leist...

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