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Insolvenzverwalter | Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung v. (BGBl 2004 I S. 2569) wird die gesetzliche Vergütung der Insolvenzverwalter erhöht. So beträgt der Regelsatz nach § 2 Abs. 2 der VO in Verfahren mit nicht mehr als zehn Gläubigern i. d. R. mindestens 1 000 €. Sind mehr Gläubiger beteiligt, folgt eine gestaffelte Erhöhung. Der Auslagenpauschsatz nach § 8 Abs. 3 der VO erhöht sich von 15 auf 30 v. H. der Regelvergütung. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält anstelle des bisherigen, angemessenen Bruchteils der Vergütung des Insolvenzverwalters nunmehr 25 v. H. dieser Vergütung. Weitere Änderungen betreffen den Treuhänder und die Mitglieder des Gläubigerausschusses. Die Änderungen gelten für Verfahren, die ab dem eröffnet wurden.