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Oberste FinBeh der Länder 24.09.2004 S 3014, NWB 45/2004 S. 351

Bewertung | gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten

Beim Erwerb einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten PersGes ist für Grundbesitz, der zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehört, der Grundbesitzwert gem. § 138 Abs. 5 BewG gesondert festzustellen, wenn er für die Besteuerung erforderlich ist (Schlussfolgerung aus , BStBl 2004 II S. 204). Für Grundbesitz, der zum Sonder-BV gehört und Gegenstand des Erwerbs ist, gilt dies entsprechend. Beim Erwerb eines Anteils an einer KapGes werden Grundbesitzwerte gesondert festgestellt, wenn sie für die Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren erforderlich sind. Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid für die Festsetzung der ErbSt/SchenkSt. R 124 Abs. 6 ErbStR und H 124 Abs. 6 ErbStH werden in allen offenen Fällen zur ErbSt/SchenkSt nicht mehr angewandt (gleich lautende Erl. der obersten FinBeh ...

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