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BFH 21.07.2004 X R 44/01, NWB 45/2004 S. 349

Einkommensteuer | Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (§§ 10 , 17, 20, 22 EStG)

Wird eine wesentliche Beteiligung an einer KapGes (GmbH) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, ist nach dem für die Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags auf die mögliche Gewinnausschüttung, also auf das Jahresergebnis der Gesellschaft, abzustellen, das auf die übertragenen Anteile entfällt (Anschluss an den Beschl. des Großen Senats des , BStBl 2004 II S. 95). Weiter hat der Senat festgestellt: Ein Vermögensübergeber, der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eine Beteiligung an einer KapGes überträgt und dem Vermögensübernehmer damit die Möglichkeit verschafft, die Geschäftsführung zu übernehmen, räumt diesem neben der Kapitalbeteiligung zusätzlich eine Erwerbschance ein. Deshalb rechnet auch die daraus resultierende Tätigkeitsv...

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