Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt einen ...handel. Im November 1986 schenkte sie ihren beiden volljährigen Töchtern je 50000 DM. Diese Beträge wurden einige Tage später an die Klägerin zurücküberwiesen und von dieser als betriebliche Darlehen passiviert. Nach den schriftlichen Darlehensverträgen vom 1. Dezember 1986 sind die Darlehen mit 9 v.H. zu verzinsen; die Zinsen sind im Folgejahr auszuzahlen. Die Darlehen sollten 5 Jahre lang tilgungsfrei sein und ab dem 1. Januar 1992 mit jährlich 6000 DM getilgt werden. Zusätzliche Tilgungsleistungen waren zugelassen. Die Darlehen konnten jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Gestellung von Sicherheiten war nicht vereinbart.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 156 BFH/NV 1994 S. 156 Nr. 3 RAAAB-34426
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