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BGH 27.09.2000 IV ZR 140/99

Öffentlicher Dienst; | Anrechnung von Dienstjahren in der DDR

Der entschieden, dass bei der Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst frühere Dienstjahre in der ehemaligen DDR anzurechnen sind, wenn der Angestellte im Jahre 1991 nach dem Tarifvertrag West in den öffentlichen Dienst übernommen wurde. Die mit Wirkung zum geänderte Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), wonach bei der Berechnung der Zusatzversorgung solche Dienstzeiten unberücksichtigt bleiben, die in der ehemaligen DDR, also vor dem , zurückgelegt wurden, findet nach den Grundsätzen von Treu und Glauben keine Anwendung.

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