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BGH 02.12.1992 VIII ZR 50/92
Umsatzsteuer; | Verjährung des Anspruchs auf Erteilung einer Rechnung für den Vorsteuerabzug (§ 14 UStG 1991)
Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer (§ 14 Abs. 1 Satz 1 UStG) verjährt in 30 Jahren ().