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Einkommensteuer; | verlorener Zuschuß eines Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 9 EStG)
Gewährt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht nur unwesentlich beteiligt ist, einen verlorenen Zuschuß, ist regelmäßig davon auszugehen, daß diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist (). Nur bei Vorliegen besonderer Umstände können WK bei den Einkünften des Gesellschafter-Geschäftsführers aus nichtselbständiger Arbeit anzunehmen sein.