Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen ... das Konkursverfahren eröffnet wurde. Im Jahre ... nahm ihn der Beklagte, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) als Haftungsschuldner nach §§ 34, 69 der Abgabenordnung (AO 1977) in Höhe von 50 v.H. der festgestellten Umsatzsteuer-Rückstände der GmbH in Anspruch, nachdem der Kläger der Aufforderung des FA nicht nachgekommen war, die Grundlagen einer genauen Berechnung des Verhältnisses der im Haftungszeitraum zu tilgenden Verbindlichkeiten zu den vorhandenen Zahlungsmitteln (Tilgungsquote) mitzuteilen.
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 683 BFH/NV 1994 S. 683 Nr. 10 WAAAB-34190
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