Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) verzichtete - ebenso wie ihre Rechtsvorgängerin (Verkäuferin) - für die von ihr erworbenen Eigentumswohnungen auf die Steuerbefreiung der unter Einschaltung eines Zwischenvermieters erzielten Vermietungsumsätze (§ 9 i.V.m. § 4 Nr. 12 des Umsatzsteuergesetzes). Sie machte den Vorsteuerabzug für die ihr von der Verkäuferin der Wohnungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer geltend und trat diesen Vorsteuervergütungsanspruch zur Bezahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin ab. Das damals zuständige Finanzamt (FA) zahlte den Umsatzsteuervergütungsbetrag an die Verkäuferin aus. Nach Durchführung einer Umsatzsteuersonderprüfung erkannte das FA unter Hinweis auf § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) das Zwischenmietverhältnis nicht mehr an und forderte von der Klägerin die Rückzahlung des an die Wohnungsverkäuferin abgetretenen und ausgezahlten Vergütungsbetrages.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 441 BFH/NV 1994 S. 441 Nr. 7 MAAAB-34176
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