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BGH 08.12.1993 IV ZR 233/92

Hausratversicherung; | Voraussetzungen eines Einsteigediebstahls

Das Einsteigen in einen nicht von außen zugänglichen Balkon (hier in Höhe von 3 m) ist ein Einsteigen in ein Gebäude i. S. des § 3 B Nr. 1a VHB 74 und damit von der Hausratversicherung gedeckt ().

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