Im Klageverfahren wegen Umsatzsteuerhaftung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wurde ... Juli ... gemäß Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (VGFGEntlG) gegenüber den als Vertreter des Klägers schriftsätzlich Aufgetretenen die Vorlage der schriftlichen Vollmacht richterlich angeordnet. Die Anordnung war adressiert an A & B Treuhand, Z-Straße, X-Stadt. Die Bezeichnung A & B Treuhand findet sich in der Anschriftenzeile der namens des Klägers eingereichten Schriftsätze, deren Kopf neben vier Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern einen Rechtsanwalt aufweist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 650 BFH/NV 1994 S. 650 Nr. 9 BAAAB-34064
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.