Im Klageverfahren wegen Umsatzsteuerhaftung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) wurde ... Juli ... gemäß Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit (VGFGEntlG) gegenüber den als Vertreter des Klägers schriftsätzlich Aufgetretenen die Vorlage der schriftlichen Vollmacht richterlich angeordnet. Die Anordnung war adressiert an A & B Treuhand, Z-Straße, X-Stadt. Die Bezeichnung A & B Treuhand findet sich in der Anschriftenzeile der namens des Klägers eingereichten Schriftsätze, deren Kopf neben vier Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern einen Rechtsanwalt aufweist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 650 BFH/NV 1994 S. 650 Nr. 9 BAAAB-34064