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BFH Beschluss v. - VII B 125/92

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erzielt als Rechtsanwalt und Notar u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Nachdem der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) ihm und seiner Ehefrau (Antragstellerin) fällige Einkommensteuernachzahlungen aus wirtschaftlichen Gründen zunächst gestundet hatte, lehnte das FA weitere Stundungsanträge ab. Die Durchsetzung dieser Anträge betreiben die Antragsteller im Klagewege. Nach ihrer Auffassung stehen ihnen nach durchzuführender Änderung der Einkommensteuerbescheide Erstattungsansprüche zu, die mit den Steuerrückständen verrechnet werden könnten. Mit der gleichen Begründung lehnten die Antragsteller die Bezahlung der vom FA angemahnten Rückstände ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 480
BFH/NV 1994 S. 480 Nr. 7
EAAAB-34037

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BFH, Beschluss v. 07.01.1993 - VII B 125/92 -nv-

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