Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) war von 1981 bis April 1989 Geschäftsführer einer GmbH. Da er seine Arbeitsleistung für die GmbH als selbständige Tätigkeit ansah, stellte er der GmbH Rechnungen über seine Vergütung aus, in denen er Umsatzsteuer gesondert auswies. Die Umsatzsteuer führte er ab. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) setzte mit Umsatzsteuerbescheiden für die Jahre 1983 bis 1985 und 1987 gemäß § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 Umsatzsteuer gegen den Antragsteller fest. Für 1986 ergab sich eine Erstattung. Über den Einspruch gegen diese Bescheide hat das FA noch nicht entschieden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 422 BFH/NV 1994 S. 422 Nr. 6 SAAAB-34015
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