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BFH Urteil v. - IX R 229/87

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Sie errichteten ein Zweifamilienhaus, das im Juni 1979 fertiggestellt wurde. Zur Finanzierung des Hausbaues nahmen sie u.a. ein Hypothekendarlehen in Höhe von 150000 DM auf, ließen sich aber zunächst nur einen Teilbetrag von 90000 DM auszahlen. Die nach dem Einzug der Kläger in das neue Haus noch angefallenen Handwerkerrechnungen aus der Zeit vom 21. Juni 1979 bis 10. Juni 1980 in Höhe von 122133 DM beglichen die Kläger aus den laufenden Praxiseinnahmen des Klägers. Am 19. Juni 1980 wurde der restliche Teilbetrag des Hypothekendarlehens in Höhe von 60000 DM ausgezahlt. Am 23. Juni 1980 leisteten die Kläger Einkommensteuernachzahlungen in Höhe von 54786,18 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 603
BFH/NV 1993 S. 603 Nr. 10
AAAAB-33908

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BFH, Urteil v. 27.01.1993 - IX R 229/87 -nv-

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