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BFH Urteil v. - IV R 31/92

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die in zeitlichem Zusammenhang mit der Aufgabe eines Grundstückshandels erfolgte Veräußgerung der bisher nicht verkauften Eigentumswohnungen im ganzen an einen gewerblichen Abnehmer zu einem nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Veräußerungsgewinn führt. Der Sachverhalt ergibt sich - soweit er die materielle Rechtsfrage betrifft - aus dem zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung ergangenen Urteil IV R 30/92 vom heutigen Tag (BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 266
BFH/NV 1994 S. 266 Nr. 4
RAAAB-33856

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BFH, Urteil v. 09.09.1993 - IV R 31/92 -nv-

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