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BFH Urteil v. - I R 95/92

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Eheleute. Die Klägerin bezog im Streitjahr 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Steueroberinspektorin. Von Mai 1984 bis Dezember 1985 nahm sie an einem Steuerberaterlehrgang teil, der der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung diente. Nach bestandener Steuerberaterprüfung schied die Klägerin zum 31. März 1986 aus der Finanzverwaltung aus und eröffnete anschließend eine Steuerberaterpraxis.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 157
BFH/NV 1994 S. 157 Nr. 3
RAAAB-33817

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BFH, Urteil v. 14.04.1993 - I R 95/92 -nv-

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