Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) reichte beim Beklagten (Finanzamt - FA -) einen von ihr unterschriebenen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Streitjahr (1989) ein. Bei der Anfertigung des Antrags hatte der Lohnsteuerverein A e.V. (Lohnsteuerverein) mitgewirkt; an ihn sollte auch der Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid gesandt werden. Der Lohnsteuerverein legte gegen den ihm antragsgemäß zugesandten Bescheid vom 30. Januar 1991 für die Antragstellerin Einspruch ein. Mit Schreiben vom 31. Mai 1991 nahm er diesen - nach Mitteilung der Rechtsauffassung durch das FA - wieder zurück.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1994 S. 525 BFH/NV 1994 S. 525 Nr. 8 QAAAB-33706