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BFH 09.09.1993 IV R 14/91
Einkommensteuer; | Umwandlung von Arbeitslohn und Darlehen in Eigenkapital nach Eintritt in die Personengesellschaft (§§ 15, 19 EStG)
Wird ein AN oder Darlehensgeber einer PersGes als Gesellschafter und Mitunternehmer in die Gesellschaft aufgenommen, verwandelt sich ein in diesem Zeitpunkt bestehender Anspruch auf rückständiges Gehalt bzw. der Darlehensanspruch stl. in Eigenkapital der PersGes ( unter Hinweis auf ,BStBl II 437).