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BFH Beschluss v. - I B 108/92

Der Geschäftsführer der Klägerin, einer GmbH, wurde vom Vorsitzenden vor Beginn der Beweisaufnahme, aber während des Sachvortrags des Berichterstatters mit den Zeugen aus dem Gerichtssaal gewiesen. Die Klägerin rügte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde Verletzung der Grundsätze der Beteiligtenöffentlichkeit (§ 83 FGO) und der Öffentlichkeit des Verfahrens.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 381
BFH/NV 1994 S. 381 Nr. 6
GAAAB-33624

Preis:
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BFH, Beschluss v. 14.07.1993 - I B 108/92 -nv-

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